Fakt 003

Wer bestimmt den Umfang einer Revitalisierung

Revitalisierungen sind ein zentraler Bestandteil des revidierten Gewässerschutzgesetzes (2011). Ziel ist die Wiederherstellung von naturnahen Bächen, Flüssen und Seen mit ihren charakteristischen Tier- und Pflanzenarten. Neben der Biodiversität profitieren auch Naherholung und Hochwasserschutz. Die Kantone sind verpflichtet, Revitalisierungen strategisch zu planen und umzusetzen. Auszug: www.bafu.admin.ch

Revitalisierungen sind eine gute Sache. Daher werde sie auch vom Bund mit 40 Mio. pro Jahr unterstützt. Der Umfang einer Revitalisierung ist aber nur grob vorgegeben (grösster Nutzen für die Ökologie im Verhältnis zum Aufwand).

Daher ist es auch möglich, dass die Stadt Schlieren «die Gelegenheit beim Schopf packt», und anstehende Infrastrukturprojekte wie Pumpwerksanierung, Ausbau Freizeitangebot, etc. mit einbringt.

Entlang der Limmat wird Revitalisierung sehr unterschiedlich verstanden

Limmat-Auenpark Werdhölzli

Zwischen Autobahnbrücke bei Oberengstringen
und dem Stauwehr Zürich-Höngg  bei der Werdinsel (1,8 km).
Bauzeit 1 Jahr – Fertigstellung 2013 – Kosten: 9,4 Millionen.

Unterengstringen, Paradies-Teilen

Neuer Damm als Hochwasserschutz. Medienmitteilung AWEL: «Hochwasserschutz, Erholung und Natur in Einklang gebracht
Fertigstellung 2010

Naturschutzgebiet, Dietiker und Geroldswiler Auen

Grösstes Gebiet im Limmattal. Schutzstatus ist noch nicht
abschliessend geklärt. Nur eingeschränkt zugänglich
Renaturierung 2005 + 2018

Parkplatz, Rechenzentrum green.ch  (ehemals Sibir)

Direkt an der Limmat gelegen, völlig verwahrlost. Innerhalb des Projektperimeters, aber nicht für die Revitalisierung vorgesehen (?).
Im kommunalem Richtplan als Baulandreserver eingetragen.

Neuenhof, Überbauung Härdli

Das 6 Hektaren grosse Gebiet soll bis direkt an die Limmat bebaut
werden. Hochwasserschutz ist im Kt. Aargau offenbar kein Thema.
Bilder: Badener Tagblatt

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