Bereits 2013 hat der Stadtrat von Schlieren das AWEL «ermuntert» die Umsetzung der vorgeschlagenen Bestvariante (Untervariante «Erholung») zügig an die Hand zu nehmen.
In der Folge wurde diese Variante, sowohl im Stadtkonzept (2016), als auch im kommunalen Richtplan (2019) ausgewiesen.
Formulierungen wie «den Limmatbogen landschaftlich hochwertig entwickeln» suggerieren, dass aktuell nichts von Wert vorhanden ist.
Wen wundert es, dass im Verlauf des im September 2022 vorgestellten Vorprojektes des geplanten Revitalisierungsprojekt «Lebendige Limmat», die schon im Stadtratsprotokoll von 2013 «Bestvariante» genannte Variante auch tatsächlich als beste Variante ausgewählt wurde.
In dem ab 2019 vom AWEL durchgeführten Vorprojekt wurden natürlich mehrere Varianten aufgeführt (K1, K2, K3, Kmin und Kmax).
Natürlich wurde der Entscheid für die Bestvariante (=K3) aufgrund einer Entscheidungsmatrix getroffen.
Und natürlich wurden die vorhandenen Naturwerte im Bereich der Familiengärten mit nahezu Null Pluspunkten eingesetzt, womit der Entscheid zugunsten des «Neues entwickeln» gegenüber dem «Bestehendes erhalten» fraglos war.
Verknüpfung des Revitalisierungsprojektes mit weiteren Planungen seitens Stadt Schlieren
(Quelle: Protokoll der 4. Begleitgruppensitzung vom 8. Juni 2021)
Der Masterplan Limmatbogen der Stadt Schlieren befindet sich noch in Bearbeitung. Seitens Projekt wurden Elemente aus dem Masterplan gemäss aktuellstem Stand in die Planung übernommen. Änderungen des Masterplans werden sich auch auf das Wasserbauprojekt auswirken.
Es wird angeregt, Schlagworte wie «Riviera Schlieren» (aus dem Masterplan Limmatbogen) zu relativieren. Es könnten sich sonst negativ behaftete Bilder und Vorstellungen festsetzen.
Anmerkung
Unsere im Nov. 2021 in schriftlicher Form abgegebene Anfrage, an den zuständigen Stadtrat von Schlieren, ob für das Gebiet Betschenrohr, in seiner aktuellen Form, ein ökologisches Gutachten erstellt worden sei, blieb unbeantwortet.